Am 29. März 2014 habe ich beim Bundestagspräsidenten die Änderung des Parteigesetzes beantragt. Seit meinem ersten Antrag vor 4 Jahren hat sich nichts getan.
1. Die Ablehnung eines Mitgliederantrages muß schriftlich begründet werden. 2. Die Ablehnung muß von dem jeweils von der Partei bestimmten Verantwortlichen mit Namen unterschrieben werden. 3. Die Ablehnung per E-Mail ist unzulässig. 4. Diese Ergänzungen sind notwendig, damit ein Gericht bei Widerspruch dies anerkennt. 5. Der abgelehnte Antrag ist spätestens nach 4 Wochen dem Antragsteller per Einschreiben zuzustellen.