"Fliegt der Schwindel auf, kann es unangenehm und teuer werden. Bundesweit droht Freiheitsentzug, in Nordrhein-Westfalen werden nach dem dortigen Hochschulgesetz bis zu 500.000 Euro Strafe für das Führen eines Fake-Titels fällig. "Führen" heißt, den Titel in seinem Lebenslauf, auf seiner Visitenkarte oder eben in seinem Xing-Profil anzugeben."
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Spon